Rauchwarnmelder

Warum ist der Rauchwarnmelder so wichtig?

Zunächst gibt es in Bayern seit 2018 eine Rauchwarnmelderpflicht für alle Wohnungen und Wohnhäuser. Bei Missachtung ist damit zu rechnen, dass im Brandfall Versicherungsstreitigkeiten entstehen können.
Diese Pflicht hat gute Gründe, denn bei 95% aller Brandtoten ist die Einwirkung des Rauches für den Tod verantwortlich. Die darin enthaltenen giftigen Gase können für Menschen schnell lebensgefährlich werden. Besonders hoch ist die Gefahr im Schlaf, da der menschliche Geruchssinn dann nicht funktioniert und die Bedrohung zu spät oder gar nicht erkannt werden kann. Durch Rauchwarnmelder können Brände schon bei ihrer Entstehung bemerkt werden, wodurch Anwohner sich in Sicherheit begeben und die Feuerwehr verständigen oder das Feuer sogar selbst löschen können.

Wie viele Rauchwarnmelder brauche ich?

In jedem Kinder- und Schlafzimmer, ebenso wie jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen (Küche, Wohnzimmer o. Ä.) führt, muss ein Rauchwarnmelder installiert sein. Außerhalb der Rauchwarnmelderpflicht sind zusätzliche Geräte, vor allem in Nichtraucher-Haushalten, empfehlenswert. Diese könnten etwa in Wohn- und Arbeitszimmern oder im Keller von Häusern hilfreich sein. In Küche oder Bad sollte kein Rauchwarnmelder angebracht sein, da dort erwartbare Rauch- und Wasserdampfbildung vermehrt Fehlalarme verursachen kann. Eine freiwillige Alternativlösung kann hier ein Hitzemelder sein.

Anzubringen sind die Geräte jeweils an der Decke mit einem Abstand von 0,5 Metern zu allen Einrichtungsgegenständen.

Worauf ist beim Kauf zu achten?

Zulässig sind nur Rauchwarnmelder der europäischen Norm DIN-EN 14604. Solche Produkte sind beim Kauf an einer CE-Kennzeichnung zu erkennen. 
Zusätzlich kann das Gerät mit einem Qualitätssymbol VdS-zertifiziert sein, dem „brennenden Q”.
Für gehörlose Menschen gibt es spezielle Rauchwarnmelder, die über Lichtblitze und Summer einen Alarm signalisieren. Hörgeschädigte haben gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf eine Versorgung mit einem entsprechend angepassten Rauchwarnmelder-System.

Welche Arten von Rauchwarnmeldern gibt es?

Zunächst kann zwischen unvernetzten und vernetzten Rauchwarnmeldern unterschieden werden. Während unvernetzte Melder unabhängig voneinander Alarm schlagen, wird bei vernetzten Geräten, also Funkrauchwarnmeldern, ein Sammelalarm ausgelöst, der stets alle Rauchwarnmelder im entsprechenden Netz ertönen lässt. Letzteres ist besonders bei größeren bzw. mehrstöckigen Wohnungen oder Wohnhäusern zu empfehlen.
Des Weiteren lässt sich die Art der Stromversorgung unterscheiden. An das Stromnetz angeschlossene Melder sind eher für Neubauten geeignet, nachgerüstete Melder werden über Batterien betrieben. Dabei gibt es Geräte, die mit einer 10-Jahres-Batterie ausgestattet sind und somit einen Batteriewechsel überflüssig machen, nach Ablauf der Zeit aber ersetzt werden müssen. Geräte mit wechselbaren Batterien können dagegen länger betrieben werden.
Zusätzliche Funktionen, wie ein integriertes Insektenschutzgitter oder Verschmutzungskompensation verringern den Wartungsaufwand zusätzlich.
Welche Art Rauchwarnmelder verbaut wird, kann frei entschieden werden. Nach Beurteilung der Stiftung Warentest sind gute Rauchwarnmelder ab 20–25€ zu bekommen.

Wer ist für die Installation und Betriebsbereitschaft von Rauchwarnmeldern bei Mietverträgen verantwortlich?

Der Eigentümer ist für die Anschaffung und Installation verantwortlich, bei Mietverträgen also der Vermieter. Der Mieter darf dem Einbau hierbei nicht widersprechen.
Für die Betriebsbereitschaft ist in der Regel der Besitzer, bei Mietverträgen also der Mieter, verantwortlich. Der Vermieter kann jedoch diese Aufgabe übernehmen und im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung die Kosten der Wartung vom Mieter zurückverlangen.
Für das Anschaffen eines Ersatzgerätes ist wieder der Eigentümer, also der Vermieter zuständig.

Muss der Rauchwarnmelder geprüft werden?

Eine regelmäßige Prüfung des Gerätes wird nicht verlangt, kann aber beispielsweise vom Hersteller empfohlen sein. Diese Prüfung können Sie ohne fremde Hilfe ausführen, indem Sie die Test-Taste auf dem Rauchwarnmelder drücken.

ACHTUNG: Feuerwehr, Polizei oder Ähnliche überprüfen nicht, ob Geräte vorschriftsgemäß angebracht sind und prüfen auch nicht die Betriebsbereitschaft! Trickbetrüger versuchen teilweise unter diesem Vorwand in Ihre Wohnung zu kommen. Lassen Sie sie in diesem Fall nicht eintreten und verständigen Sie die Polizei.

Was ist zu tun, wenn ein Rauchwarnmelder auslöst?

Bewahren Sie Ruhe und überprüfen Sie die Echtheit des Alarms. Im Brandfall hat die Sicherheit aller Personen oberste Priorität. Stellen Sie zunächst sicher, dass Sie den Gefahrenbereich ungehindert verlassen können und Gleiches für alle anderen Bewohner gilt, auch falls sich das Feuer ausbreitet. Versuchen Sie gegebenenfalls andere Personen zu sichern, falls das möglich ist, ohne dass Sie sich selbst einer vermeidbaren Gefahr aussetzen. Wenn keine Personen akut gefährdet sind, können Sie versuchen, Brände entsprechender Größenordnung selbst zu löschen. Beachten Sie dabei eine geeignete Brandbekämpfung (v. a. bei Fett, Elektronik oder Ähnlichem).

Ist das nicht möglich oder nur möglich, wenn Sie sich in Gefahr begeben würden, verlassen Sie den Bereich, schließen nach Möglichkeit die Tür zum Brandraum und informieren Sie alle Anwohner, dass Sie, wie Sie selbst, das Haus verlassen sollen. Wählen Sie spätestens jetzt den Notruf und schildern Sie die Lage. Ist Ihnen situationsbedingt nicht möglich, einen dieser Schritte auszuführen, halten Sie sich bei Ihren Handlungen an diese nach Wichtigkeit geordneten Kriterien:

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  1. Gewähren der eigenen Sicherheit
  2. Sichern anderer Personen
  3. Bekämpfen/Eindämmen der Gefahr

Löst der Rauchwarnmelder eines Nachbarn aus, überprüfen Sie auch hier die Echtheit des Alarms. Bestätigt sich der Brand oder können Sie einen Brand nicht ausschließen (z. B. da Niemand zuhause ist oder Niemand die Tür öffnet), wählen Sie den Notruf und schildern Sie die Lage. Sie können Ihrem Nachbarn entsprechend der obigen Anleitung helfen.