Trockenheit

Wie verhält man sich bei Trockenheit verantwortungsvoll in Wäldern?

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind zunächst ein Rauchverbot in allen Wäldern vom 01. März bis 31. Oktober und das Verbot, in Wäldern und einer Entfernung von weniger als 100 Metern offenes Licht anzuzünden oder zu verwenden und brennbare Sachen wegzuwerfen oder unvorsichtig mit Ihnen umzugehen.
Werfen Sie bitte außerdem Zigarettenreste nicht achtlos aus Ihrem Fahrzeug und stellen Sie Ihr Fahrzeug möglichst nur auf ausgewiesenen Parkplätzen, niemals jedoch mit heißen Teilen auf Flächen mit hohem, trockenem Gras ab. 
Nutzen Sie des Weiteren zum Grillen oder für Lagerfeuer nur dafür vorgesehene Plätze. Lassen Sie die Feuerstelle nie unbeaufsichtigt und achten Sie beim Entsorgen der Kohle darauf, dass die Glut vollständig erloschen ist oder löschen Sie diese vorher ab.
Flaschen oder Glasscherben sollten nicht im Wald zurückgelassen werden, da dadurch gebündelte Lichtstrahlen einen Brand verursachen können.